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Velorouten-Initiative (Demo)

Ziele der Initiative

Velounfälle verhindern
Schluss mit Stillstand
Sicherheit auf dem Velo und zu Fuss
Beitrag zum Klimaschutz

Beschreibung

Die Velorouten-Initiative ist dringend nötig Velounfälle verhindern Seit 2011 haben sich die Velounfälle mehr als verdoppelt! Autofreie Velorouten entflechten Auto- und Veloverkehr und schaffen so mehr Sicherheit für alle. Schluss mit Stillstand Seit Jahren herrscht in der Stadt Zürich in Sachen Velo Stillstand. Mit der Velorouten-Initiative sorgen wir dafür, dass die Stadt einen Gang hochschaltet und wir endlich vorwärts kommen! Sicher auf dem Velo und zu Fuss Die Velorouten-Initiative macht schluss mit den unsäglichen «Mischverkehrsflächen», die für Fussgänger/-innen gefährlich sind. Sichere Velowege auf den Strassen bedeuten gleichzeitig, dass die Trottoirs endlich wieder nur für Fussgänger/-innen sind und sich alle sicher fühlen können. Ein Beitrag zum Klimaschutz Nur wer sich auf dem Velo sicher fühlt, nimmt statt dem Auto auch mal schnell das Velo. Sichere Velorouten leisten also auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele.

Zur Sache

Initiativtext Ergänzung von Art. 2quinquies Abs. 2 Zu diesem Veloroutennetz gehören auch Veloschnellrouten, welche gegenüber Querungen in der Regel vortrittsberechtigt sind. Zudem sind diese Veloschnellrouten grundsätzlich frei vom motorisierten Individualverkehr, wobei der Stadtrat die Ausnahmen regelt, so namentlich für die Anwohnenden, das Gewerbe, die Blaulichtorganisationen sowie für mobilitätsbehinderte Personen. Art. 126 Zur Umsetzung von Art. 2quinquies Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO realisiert die Stadt Zürich bis spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen ein Netz aus sternförmigen sowie tangentialen Veloschnellrouten mit einer Länge von insgesamt mindestens 50 Kilometern. Die Stadt Zürich veröffentlicht bis zur Erreichung dieses Ziels einen jährlichen Zwischenbericht.

Hinweis Strafbar

Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches.

Urheber

Initiativkomitee mit Adressen

Das Projekt owlly wird unterstützt vom Prototype Fund, eine gemeinsame Initiative von Opendata.ch und des Programms „Digitalisierung + Gesellschaft“ der Stiftung Mercator Schweiz. Skribble ist der Technologiepartner für qualifizierte & rechtsgültige Unterschriften.

Impressum

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